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Stelleninserate mit Gehaltsangabe werden Pflicht!

Bald sollte das Lesen von Stelleninseraten um einiges informativer werden: Mit 1. März tritt eine Novelle des Gleichbehandlungsgesetzes in Kraft, die im Dienste der Transparenz vorschreibt, in Stelleninseraten die Bezahlung - und zwar den kollektivvertraglichen Mindestlohn plus die Bereitschaft, mehr zu zahlen - anzugeben. Interessant: "Die vorgesehene Sanktion für Arbeitgeber, die diesen Hinweis unterlassen, tritt erst ab 2012 in Kraft", erklärt Lohnverrechnungsexperte Martin Freudhofmeier, Partner bei Deloitte. Wer dann noch auf den Gehaltshinweis im Inserat vergisst, dem droht vonseiten der Bezirksverwaltungsbehörde (bzw. Magistrat in Wien) erst eine Abmahnung, danach eine Strafe von 360 Euro. Auch wenn die Sanktion nicht allzu abschreckend erscheint: "Zumindest größere, renommierte Unternehmen können sich nicht leisten, das zu ignorieren", so Freudhofmeier.

Ein weiteres Novum ist der betriebsinterne Einkommensbericht. Jedes zweite Jahr muss nun für Frauen und Männer einer kollektivvertraglichen Verwendungsgruppe das arbeitszeitbereinigte Durchschnittseinkommen angegeben werden. Allerdings kommt die Pflicht schrittweise und hängt von der Unternehmensgröße ab. 2011 müssen nur Betriebe mit mehr als 1.000 Mitarbeitern einen Bericht erstellen, ab 2012 auch jene mit mehr als 500, ab 2013 mit mehr als 250 und ab 2014 auch jene mit mehr als 150 Beschäftigten. Kleinere Betriebe bleiben hingegen ausgenommen.

Mitarbeiter können Einsicht nehmen, Vorsicht allerdings: Wer Inhalte des Gehaltsberichts nach außen trägt, dem droht eine Verwaltungsstrafe von 360 Euro. Kommt ein Betrieb seiner Pflicht zur Berichtserstellung nicht nach, können dies Arbeitnehmer bis zu dreijahre im Nachhinein vor Gericht einklagen. „Eine verwaltungsbehördliche Strafsanktion für säumige Unternehmen gibt es allerdings nicht", ergänzt Freudhofmeier.

Und die Reaktionen der Unternehmen? Freudhofmeier: "Ich kann von keiner negativen Rückmeldung berichten. Es ist zwar ein administrativer Aufwand, gute Personalverrechnungssoftware kann das aber, und es ist ein Schritt in die richtige Richtung."

Quelle: Gewinn