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Farce um die Rot-Weiß-Rot-Card für Nicht-EU-Bürger

Urlauber, herzlich willkommen. Arbeitskräfte? Nun ja: Ab Freitag fallen eigentlich die Hürden für hoch qualifizierte Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten. Zuwanderer, die von der heimischen Wirtschaft händeringend gesucht werden, können ab sofort auch ohne konkretes Jobangebot bis zu sechs Monate nach Österreich kommen. Dafür müssen sie die Punkte eines Kriterienkatalogs erfüllen, der auf Ausbildung, Berufserfahrung, bisheriger Verdienst und Deutsch-Kenntnisse abzielt. Wird ein bestimmtes Limit erreicht, kann eine Rot-Weiß-Rot-Card beantragt werden, die freien Arbeitsmarktzugang gewährt.
Damit die heiß begehrten Forscher, Manager und Informatiker auch ins Land kommen, sollen sie mit der Rot-Weiß-Rot-Card aktiv angeworben werden. Von der viel zitierten "Willkommenskultur" ist Österreich aber noch weit entfernt. Interessierte ausländische Arbeitskräfte suchen derzeit vergeblich nach Informationen, wie sie nach Österreich kommen können.
Rot-Weiß-Rot-Card
Kriterien: Kompliziertes Punktesystem Qualifikation Spitzenkräfte müssen 70 von max. 100 Punkten erreichen, Schlüsselkräfte 50 von 75 Punkten. Die meisten Punkte gibt es für Bildung und Verdienst sowie für Sprachkenntnisse. Je höher das Alter, desto weniger Punkte gibt es. Deutschkenntnisse „Deutsch vor Zuzug" gilt nicht für hoch qualifizierte Zuwanderer, wohl aber müssen Familienangehörige, die nachkommen, Basiskenntnisse vorweisen.

Infomangel

Vom angekündigten Migrationsportal nach Vorbild Kanadas ist weit und breit noch nichts zu sehen, weil sich KURIER-Recherchen zufolge offenbar niemand dafür zuständig fühlt. Die Wirtschaftskammer, die zumindest auf einer Unterseite einige Infos (auf Deutsch!) bietet, schiebt den Ball aufs Innenministerium. Dort spielt man den Ball zurück an die Sozialpartner. Auch beim AMS findet sich noch gar kein Hinweis auf eine Rot-Weiß-Rot-Card. Diesbezügliche Informationen werden aber für Montag versprochen. "Das ist eben eine komplexe Materie", begründet AMS-Sprecherin Beate Sprenger.
Komplex scheint die Materie in der Tat, denn selbst bei international agierenden heimischen Konzernen herrscht noch Unwissenheit. "Es gibt so viele Fragen. Wir müssen die Kommunikation rasch verbessern", gesteht auch Martin Gleitsmann, zuständiger Abteilungsleiter in der Wirtschaftskammer (WKO) ein. Für Verwirrung sorgt etwa die Frage, welche Deutsch-Kenntnisse wer haben muss. Für Spitzenkräfte gilt "Deutsch vor Zuzug" jedenfalls nicht, stellt Gleitsmann klar. Auch die Punktevergabe ist vielen ein Rätsel und muss wohl noch konkreter ausformuliert werden.

Rosa-Blau

Zu allem Überdruss ist die Karte selbst gar nicht Rot-Weiß-Rot, sondern zart Rosa-Blau-Rosa, wie alle Niederlassungsbewilligungen innerhalb der EU. "Die Gestaltung von Aufenthaltstiteln sind EU-weit einheitlich geregelt", so die Erklärung im Innenministerium. Nachsatz: "Nur weil sie Rot-Weiß-Rot-Card heißt, muss sie nicht so aussehen." Einen Kartenvorrat gibt es auch nicht, die Staatsdruckerei druckt je nach Bedarf. Die Zustellung ins EU-Ausland soll nur wenige Tage dauern, heißt es.
Die Erwartungen der Experten bezüglich Rot-Weiß-Rot-Card sind entsprechend gedämpft. Einer - optimistischen - IHS-Studie zufolge könnten jährlich bis zu 8000 Nicht-EU-Arbeitskräfte ins Land kommen. Der größte Anteil wird in den so genannten Mangelberufen erwartet. Da die Berufsliste aber erst vom AMS erstellt wird, tritt diese Regelung erst im Mai 2012 in Kraft.
Rot-Weiß-Rot-Card für Nicht-EU-Bürger
Studenten: Arbeitsaufnahme wird erleichtert
Studenten aus Drittländern, die in Österreich studieren, können ab sofort neben ihrem Studium arbeiten - zumindest geringfügig. Im ersten Studienabschnitt dürfen sie höchstens zehn Wochenstunden tätig sein, im zweiten Studienabschnitt verdoppeln sich die zulässigen Wochenstunden auf 20.
Diejenigen Studenten, die entweder ein Diplomstudium ab zumindest dem zweiten Studiengang oder einen Masterstudiengang an einer österreichischen Universität, Fachhochschule oder einer akkreditierten Privatuniversität abgeschlossen haben, können nach ihrem Studium noch ein halbes Jahr in Österreich bleiben, um einen Job zu suchen. Dieser muss allerdings ihrem Qualifikationsniveau entsprechen. Das Gehalt muss mindestens 45 Prozent der monatlichen ASVG-Höchstbeitragsgrundlage betragen. Das sind 1890 Euro brutto. So soll es ausländischen Studenten mit heimischem Hochschulabschluss erleichtert werden, in Österreich zu bleiben.
Quelle: Kurrier